Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Wer im Rahmen des BDSG als Beschäftigte anzusehen ist, regelt die Leagldefinition des [§ 3 Abs. 11 BDSG][http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html]. …“
(Die Seite wurde neu angelegt: „Wer im Rahmen des BDSG als Beschäftigte anzusehen ist, regelt die Leagldefinition des [§ 3 Abs. 11 BDSG][http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html]. …“)
(kein Unterschied)
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