28 BDSG a.F. Kommentar Absatz 1 Teil 3: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundlage dieser Regelungen - wie auch der Parallelvorschriften für in | Grundlage dieser Regelungen - wie auch der Parallelvorschriften für in {{bdsg|14|2||5}} und {{bdsg|298|1|1|2}} ist die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG garantierte Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit umfasst keine uneingeschränkte Freiheit zur Weiterbenutzung der Daten ohne Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht Betroffener. Dieses erfordert Beachtung, insbesondere was | ||
* die Richtigkeit der Angaben und | * die Richtigkeit der Angaben und | ||
* die Beachtung des Kontextes der Veröffentlichung angeht. Dementsprechend stellt Nr.3 den Umgang mit veröffentlichten und veröffentlichungsfähigen Daten unter den Vorbehalt der Beachtung offensichtlich überwiegender Interessen des Betroffenen. | * die Beachtung des Kontextes der Veröffentlichung angeht. Dementsprechend stellt Nr.3 den Umgang mit veröffentlichten und veröffentlichungsfähigen Daten unter den Vorbehalt der Beachtung offensichtlich überwiegender Interessen des Betroffenen. |