DSGVO:EG 93: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO)
K (Link Nr. und Copyright hinzugefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
(93) Anlässlich des Erlasses des Gesetzes des Mitgliedstaats, auf dessen Grundlage die Behörde oder öffentliche Stelle ihre Aufgaben wahrnimmt und das den fraglichen Verarbeitungsvorgang oder die fraglichen Arten von Verarbeitungsvorgängen regelt, können die Mitgliedstaaten es für erforderlich erachten, solche Folgeabschätzungen vor den Verarbeitungsvorgängen durchzuführen.
[[DSGVO:EG_93|(93)]] Anlässlich des Erlasses des Gesetzes des Mitgliedstaats, auf dessen Grundlage die Behörde oder öffentliche Stelle ihre Aufgaben wahrnimmt und das den fraglichen Verarbeitungsvorgang oder die fraglichen Arten von Verarbeitungsvorgängen regelt, können die Mitgliedstaaten es für erforderlich erachten, solche Folgeabschätzungen vor den Verarbeitungsvorgängen durchzuführen.


<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}
{{eur-lex_cr}}</noinclude>