39 BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Bundesdatenschutzgesetz - Vierter Abschnitt== ===Sondervorschriften=== ====§ 39   Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Beruf…“)
 
K (Teclador verschob Seite §39 BDSG nach 39 BDSG: Umbenennung wegen Unverträglichkeit Zeichen §)
(kein Unterschied)