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Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen]] | Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen]] | ||
==§ 3 Abs. 4 Text== | |||
<blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;"> | <blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;"> | ||
4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren: | 4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren: | ||
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==Beispiele zu Speichern (Abs. | ==Beispiele zu Speichern (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1) == | ||
* Schreiben per Tastatur oder Hand | * Schreiben per Tastatur oder Hand | ||
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==Beispiele zu Verändern (Abs. | ==Beispiele zu Verändern (Abs. 4 Satz 2 Nr. 2) == | ||
* Kontextänderung durch Zusammenführen wenn Gesamtinformation mehr ist als die Summe der Teile | * Kontextänderung durch Zusammenführen wenn Gesamtinformation mehr ist als die Summe der Teile | ||
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==Beispiele zu Übermitteln (Abs. | ==Beispiele zu Übermitteln (Abs. 4 Satz 2 Nr. 3) == | ||
* mündliche, auch fernmündliche Mitteilung (auch an ein automatisches Aufzeichnungsgerät), | * mündliche, auch fernmündliche Mitteilung (auch an ein automatisches Aufzeichnungsgerät), | ||
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==Beispiele zu Sperren (Abs. | ==Beispiele zu Sperren (Abs. 4 Satz 2 Nr. 4) == | ||
* Festlegung entsprechender Zugriffsschranken | * Festlegung entsprechender Zugriffsschranken | ||
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==Beispiele zu Löschen (Abs. | ==Beispiele zu Löschen (Abs. 4 Satz 2 Nr. 5) == | ||
* Überschreiben der Daten auf Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) derart dass sie (auch mittels Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen) nicht rekonstruiert werden können. | * Überschreiben der Daten auf Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) derart dass sie (auch mittels Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen) nicht rekonstruiert werden können. |