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== | == Praktische Hinweise == | ||
Die Zweifel an der Tragfähigkeit des Safe Harbor geben Anlass, auch die anderen von der EU-Datenschutzrichtlinie und dem BDSG für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zur Verfügung gestellten Rechtsgrundlagen in Betracht zu ziehen | Die Zweifel an der Tragfähigkeit des Safe Harbor geben Anlass, auch die anderen von der EU-Datenschutzrichtlinie und dem BDSG für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zur Verfügung gestellten Rechtsgrundlagen in Betracht zu ziehen, vgl. dazu die Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg aus dem 31. Tätigkeitsbericht 2012/2013 [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/31-taetigkeitsbericht-inhaltsverzeichnis/]. | ||
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