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Benutzer:Teclador/Vorlage:"/Doku | |||
Diese Vorlage dient für im Text eingefügte Zitate mit Quellenangabe. | |||
Parameter | |||
Parameter 1: Text - Zitat | |||
Parameter 2: Autor - Vorname Name | |||
Parameter 3: Quelle - URL zur Quelle | |||
Parameter 4: Anführungszeichen vor dem Text | |||
Parameter 5: Anführungszeichen nach dem Text | |||
Parameter 6: Link - Referenz URL | |||
Hinweis: Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen. | |||
Kopiervorlage für Autoren | |||
Langform: | Langform: | ||
{{" | {{" | ||
| Text= | |||
| Autor= | |||
| Quelle= | |||
| vor= | |||
| nach= | |||
| Link= | |||
| kla= | |||
| klz= | |||
}} | }} | ||
Kurzform ohne Link: | Kurzform ohne Link: | ||
{{"|Text|Autor|Quelle}} | {{"|Text|Autor|Quelle}} | ||
Kurzform mit Link: | Kurzform mit Link: | ||
{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}} | {{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}} | ||
kla = eckige Klammer auf [ | |||
kla = eckige Klammer auf [ | |||
klz = eckige Klammer zu ] | klz = eckige Klammer zu ] | ||
Auch diese Kurzform mit Link ist möglich (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt): | |||
{{"|Text|Autor|[Link|Quelle]}} | |||
Beispiele | |||
Fließtext Kurzform ohne Link: | Fließtext Kurzform ohne Link: | ||
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{" | |||
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. | |in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe | ||
|Autor=Düsseldorfer Kreis | |||
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung | |Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010'' | ||
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. | |||
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung „in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. | |||
Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz): | Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz): | ||
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{" | |||
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''|kla=[|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html|klz=]}}. | |Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle | ||
|Autor=Düsseldorfer Kreis | |||
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: | |Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010'' | ||
|kla=[ | |||
|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html | |||
|klz=] | |||
}}. | |||
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). | |||
[[Kategorie:Vorlagen | Fließtext Kurzform mit Link (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt): | ||
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{" | |||
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle | |||
|Autor=Düsseldorfer Kreis | |||
|Link=[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html | |||
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''] | |||
}}. | |||
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). | |||
Kategorie: Vorlagen |
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