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==Bundesdatenschutzgesetz== | <noinclude>==Bundesdatenschutzgesetz== | ||
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen=== | ===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===</noinclude> | ||
====§ 4b | ====§ 4b<font style="padding-right:10px;"> </font>Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen==== | ||
(1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen | (1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen | ||
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(6) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist auf den Zweck hinzuweisen, zu dessen Erfüllung die Daten übermittelt werden. | (6) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist auf den Zweck hinzuweisen, zu dessen Erfüllung die Daten übermittelt werden. | ||
{{bdsg_nav|2}} | <noinclude>{{bdsg_nav|2}} | ||
[[Kategorie:BDSG|§ 04]] | [[Kategorie:BDSG|§ 04]]</noinclude> |