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Trotz seiner großen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt. Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es zurück. Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfüllt. | Trotz seiner großen praktischen Bedeutung war der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland bis 2009 gesetzlich nicht expliziert geregelt. Seit 1978 griff die Praxis daher auf die allgemeinen Regelungen des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es zurück. Forderungen nach Schaffung eines speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes wurden nicht erfüllt. | ||
In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter | In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die [http://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsaffäre_der_Deutschen_Telekom Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom]. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Als „Sofortmaßnahme“ wurde das Bundesdatenschutzgesetz um § 32 ergänzt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Regelung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft. | ||
Derzeit bestehen neben dem neuen, seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften, die (auch) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten regeln, beispielsweise im [ | Derzeit bestehen neben dem neuen, seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG verschiedene bereichsspezifische Vorschriften, die (auch) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten regeln, beispielsweise im [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ Telemediengesetz (TMG)], im [http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/ Bundesbeamtengesetz (BBG)], in der [http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/ Bildschirmarbeitsverordnung], im [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)] und in den Personalvertretungsgesetzen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/ Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)]). Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben sind seit Februar 2010 im [http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/ Gendiagnostikgesetz (GenDG)] geregelt. | ||
=== neues Gesetz === | === neues Gesetz === |