12 BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

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K
Formatierung
K (Vorlageneinbindung)
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<noinclude>
<noinclude>==Bundesdatenschutzgesetz==
==Bundesdatenschutzgesetz==
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===


===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung===
===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung===</noinclude>
</noinclude>
 
====§&nbsp;12&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anwendungsbereich====
====§&nbsp;12<font style="padding-right:10px;">&nbsp;</font>Anwendungsbereich====


(1) Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für öffentliche Stellen des Bundes, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.
(1) Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für öffentliche Stellen des Bundes, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.
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