12 BDSG: Unterschied zwischen den Versionen
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<noinclude> | <noinclude>==Bundesdatenschutzgesetz== | ||
==Bundesdatenschutzgesetz== | |||
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen=== | ===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen=== | ||
===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung=== | ===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung===</noinclude> | ||
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====§ 12 | ====§ 12<font style="padding-right:10px;"> </font>Anwendungsbereich==== | ||
(1) Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für öffentliche Stellen des Bundes, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen. | (1) Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für öffentliche Stellen des Bundes, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen. |