15 BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

47 Bytes hinzugefügt ,  30. Oktober 2015
K
Vorlageneinbindung
K (Kategorie mit sort key gesetzt)
K (Vorlageneinbindung)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>
==Bundesdatenschutzgesetz==
==Bundesdatenschutzgesetz==
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===


===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung===
===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung===
 
</noinclude>
====§&nbsp;15&nbsp;&nbsp;&nbsp;Datenübermittlung an öffentliche Stellen====
====§&nbsp;15&nbsp;&nbsp;&nbsp;Datenübermittlung an öffentliche Stellen====


Zeile 25: Zeile 26:
(6) Absatz 5 gilt entsprechend, wenn personenbezogene Daten innerhalb einer öffentlichen Stelle weitergegeben werden.
(6) Absatz 5 gilt entsprechend, wenn personenbezogene Daten innerhalb einer öffentlichen Stelle weitergegeben werden.


{{bdsg_nav}}
<noinclude>{{bdsg_nav}}
[[Kategorie:BDSG|§ 15]]
[[Kategorie:BDSG|§ 15]]</noinclude>
36

Bearbeitungen