1 BDSG a.F. Kommentar Absatz 1: Unterschied zwischen den Versionen

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{{komm_abstext|A=1|T=(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.  
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