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(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
# öffentliche Stellen des Bundes,
# öffentliche Stellen des Bundes,
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====Typische persönlich-familiäre Bereiche====
====Typische persönlich-familiäre Bereiche====
* Freizeit, Liebhabereien, Urlaub, privater Konsum, Sport, Unterhaltung; die typische dazu gehörende Datenverarbeitung betrifft z.B. Adressen, Telefonnummern, Webadressen, Emailadressen, Geburtstage, weitere Angaben von Freunden, Bekannten, Verwandten, Hobby- und Tauschpartnern
* Freizeit, Liebhabereien, Urlaub, privater Konsum, Sport, Unterhaltung; die typische dazu gehörende Datenverarbeitung betrifft z.B. Adressen, Telefonnummern, Webadressen, E-Mail-Adressen, Geburtstage, weitere Angaben von Freunden, Bekannten, Verwandten, Hobby- und Tauschpartnern
* Kollegen (nur soweit ausschließlich für private Kontakte genutzt, nicht für die Koordination von Berufseinsätzen)
* Kollegen (nur soweit ausschließlich für private Kontakte genutzt, nicht für die Koordination von Berufseinsätzen)
* Lesezeichen/Favorites/Bookmarks zum Internet-Surfen, der Verlauf/History der privaten Browser-Nutzung
* Lesezeichen/Favorites/Bookmarks zum Internet-Surfen, der Verlauf/History der privaten Browser-Nutzung
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* „Notfallkontakt“, also Namen und Erreichbarkeitsdaten einer im Notfall (etwa bei Bewusstlosigkeit des Beschäftigten) zu unterrichtenden Person (wird zwar allein im persönlichen Interesse des Beschäftigten und auf dessen Wunsch gespeichert, bezweckt aber die Information des Arbeitgebers)
* „Notfallkontakt“, also Namen und Erreichbarkeitsdaten einer im Notfall (etwa bei Bewusstlosigkeit des Beschäftigten) zu unterrichtenden Person (wird zwar allein im persönlichen Interesse des Beschäftigten und auf dessen Wunsch gespeichert, bezweckt aber die Information des Arbeitgebers)


====Typisch beruflich und nicht persönlich-privat zu qualifizieren ====
====Typisch beruflich und nicht als persönlich-privat zu qualifizieren ====
* Tätigkeiten der Angehörigen der freien oder sonst selbständig ausgeübten Berufe, auch wenn sie im privaten Rahmen, also etwa vom Wohnzimmer aus, ausgeübt werden
* Tätigkeiten der Angehörigen der freien oder sonst selbständig ausgeübten Berufe, auch wenn sie im privaten Rahmen, also etwa vom Wohnzimmer aus, ausgeübt werden
* vorbereitende berufsbezogene Tätigkeiten, z.B. für Marktforschung und Marketing  
* vorbereitende berufsbezogene Tätigkeiten, z.B. für Marktforschung und Marketing  
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