1 BDSG a.F. Kommentar Absatz 3: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Rechtsvorschriften des Bundes===
=== Rechtsvorschriften des Bundes===


Unter die Rechtsvorschriften des Bundes fallen zunächst alle '''Gesetze im formellen Sinn'''. Dazu gehören auch die in bundesdeutsches Recht durch ein Zustimmungsgesetz inkorporierten '''Staatsverträge''' sowie die zur Umsetzung von EG-Richtlinien erlassenen Gesetze.  
Unter die Rechtsvorschriften des Bundes fallen zunächst alle '''Gesetze im formellen Sinn'''. Dazu gehören auch die in bundesdeutsches Recht durch ein Zustimmungsgesetz inkorporierten '''Staatsverträge''' sowie die zur Umsetzung von EG-Richtlinien erlassenen Gesetze.


Rechtsvorschriften des Bundes sind auch die '''Rechtsverordnungen''' sowie die '''Satzungen''' der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Rechtsvorschriften des Bundes sind auch die '''Rechtsverordnungen''' sowie die '''Satzungen''' der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
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