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(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
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Berechtigt können sowohl wirtschaftliche wie auch ideelle Interessen sein.   
Berechtigt können sowohl wirtschaftliche wie auch ideelle Interessen sein.   


„Berechtigte Interessen“ können nur '''eigene''' Belange der verantwortlichen Stelle sein. Interessen [[Dritte]]r oder öffentliche Belange gehören dazu nicht (hier kann aber {{bdsg|28|2||2a}} anwendbar sein). Soweit allerdings die Wahrnehmung fremder Interessen zur geschäftlichen oder berufmäßigen Tätigkeit gehört, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, werden darin auch eigene Interessen verfolgt.
„Berechtigte Interessen“ können nur '''eigene''' Belange der verantwortlichen Stelle sein. Interessen [[Dritte]]r oder öffentliche Belange gehören dazu nicht (hier kann aber {{bdsg|28|2||2a}} anwendbar sein). Soweit allerdings die Wahrnehmung fremder Interessen zur geschäftlichen oder berufsmäßigen Tätigkeit gehört, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, werden darin auch eigene Interessen verfolgt.


Das Interesse, vom Empfänger Informationen als Gegenleistung zu erhalten, also personenbezogene Daten gewissermaßen als Tauschwährung einzusetzen, begründet kein berechtigtes Interesse.  
Das Interesse, vom Empfänger Informationen als Gegenleistung zu erhalten, also personenbezogene Daten gewissermaßen als Tauschwährung einzusetzen, begründet kein berechtigtes Interesse.  
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* Aktiengesellschaft stellt Daten zum Beruf und zu wirtschaftlichen Aktivitäten eines Antragstellers in der Hauptversammlungen zusammen  
* Aktiengesellschaft stellt Daten zum Beruf und zu wirtschaftlichen Aktivitäten eines Antragstellers in der Hauptversammlungen zusammen  
* Warenproduzent speichert Daten Endverbrauchern ihrer Waren für den Fall eines notwendigen Rückrufs  
* Warenproduzent speichert Daten Endverbrauchern ihrer Waren für den Fall eines notwendigen Rückrufs  
* im Rahmen eines Outsourcing (wenn keine Auftragsverarbeitung vorliegt) werden die dazu notwendigen Daten übergeben (vorbehaltlich Interessenabwägung im Einzelfall; vertragliche Schutzvorkehrungen geboten)
* im Rahmen eines Outsourcing (wenn nicht Auftragsverarbeitung, sondern Funktionsübertragung vorliegt) werden die dazu notwendigen Daten übergeben (vorbehaltlich Interessenabwägung im Einzelfall; vertragliche Schutzvorkehrungen geboten)
* Speicherung von Daten über potenzielle Vertragspartner während einer für Akquisitionsbemühungen angemessenen Zeit
* Speicherung von Daten über potenzielle Vertragspartner während einer für Akquisitionsbemühungen angemessenen Zeit
* Erstellung von Zahlungsprofilen der Karteninhaber durch ein Kreditkartenunternehmen, um durch Erkennen von Unregelmäßigkeiten den typischen Geschäftsrisiken vorzubeugen  
* Erstellung von Zahlungsprofilen der Karteninhaber durch ein Kreditkartenunternehmen, um durch Erkennen von Unregelmäßigkeiten den typischen Geschäftsrisiken vorzubeugen  
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