28 BDSG a.F. Kommentar Absatz 1 Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen
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* Aktiengesellschaft stellt Daten zum Beruf und zu wirtschaftlichen Aktivitäten eines Antragstellers in der Hauptversammlungen zusammen | * Aktiengesellschaft stellt Daten zum Beruf und zu wirtschaftlichen Aktivitäten eines Antragstellers in der Hauptversammlungen zusammen | ||
* Warenproduzent speichert Daten Endverbrauchern ihrer Waren für den Fall eines notwendigen Rückrufs | * Warenproduzent speichert Daten Endverbrauchern ihrer Waren für den Fall eines notwendigen Rückrufs | ||
* im Rahmen eines Outsourcing (wenn | * im Rahmen eines Outsourcing (wenn nicht Auftragsverarbeitung, sondern Funktionsübertragung vorliegt) werden die dazu notwendigen Daten übergeben (vorbehaltlich Interessenabwägung im Einzelfall; vertragliche Schutzvorkehrungen geboten) | ||
* Speicherung von Daten über potenzielle Vertragspartner während einer für Akquisitionsbemühungen angemessenen Zeit | * Speicherung von Daten über potenzielle Vertragspartner während einer für Akquisitionsbemühungen angemessenen Zeit | ||
* Erstellung von Zahlungsprofilen der Karteninhaber durch ein Kreditkartenunternehmen, um durch Erkennen von Unregelmäßigkeiten den typischen Geschäftsrisiken vorzubeugen | * Erstellung von Zahlungsprofilen der Karteninhaber durch ein Kreditkartenunternehmen, um durch Erkennen von Unregelmäßigkeiten den typischen Geschäftsrisiken vorzubeugen |