32 BDSG a.F. Kommentar Absatz 3: Unterschied zwischen den Versionen

DISPLAYTITLE gesetzt
(Vorlage BfDI-Content eingefügt)
(DISPLAYTITLE gesetzt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=32}}
{{DISPLAYTITLE:Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=32}}
{{komm_abstext|A=3|T=
{{komm_abstext|A=3|T=
(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.
(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.
2.817

Bearbeitungen