3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 10: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Nr. 3 der Vorschrift darf der Betroffene die Verarbeitung auf dem Medium nur durch den Gebrauch des Mediums beeinflussen können. Dies geschieht typischerweise durch Veranlassen des Lesens (und meist weiterer externer Verarbeitungsschritte) durch ein Lesegerät. Ob am Lesegerät weitere Operationen möglich sind, ist gleichgültig.  
Nach Nr. 3 der Vorschrift darf der Betroffene die Verarbeitung auf dem Medium nur durch den Gebrauch des Mediums beeinflussen können. Dies geschieht typischerweise durch Veranlassen des Lesens (und meist weiterer externer Verarbeitungsschritte) durch ein Lesegerät. Ob am Lesegerät weitere Operationen möglich sind, ist gleichgültig.  


Demgegenüber schließt das Merkmal die Speicher- und Verarbeitungsmedien aus, auf denen der Betroffene die Verarbeitung auf dem Medium durch die Eingabe von Befehlen (Tastatur, Sprache) steuern kann. In diesem Fall ist der Begriff nicht erfüllt. Mobiltelefone, Personal Digital Assistants (PDAs) und Notebooks sind daher keine mobile Speicher- und Verarbeitungsmedien. Sie können aber solche enthalten, wenn sie über einen entsprechenden, nur durch Gebrauch beeinflussbaren Bereich verfügt.
Demgegenüber schließt das Merkmal die Speicher- und Verarbeitungsmedien aus, auf denen der Betroffene die Verarbeitung auf dem Medium durch die Eingabe von Befehlen (Tastatur, Sprache) steuern kann. In diesem Fall ist der Begriff nicht erfüllt. Mobiltelefone, Personal Digital Assistants (PDA) und Notebooks sind daher keine mobile Speicher- und Verarbeitungsmedien. Sie können aber solche enthalten, wenn sie über einen entsprechenden, nur durch Gebrauch beeinflussbaren Bereich verfügt.


Die Eingabe von Sicherheitskennzeichen, wie PIN oder Passwort, begründet keine vom Inhaber gesteuerte Verarbeitung im Sinne der Definition und steht daher der Einstufung als mobiles Speicher- und Verarbeitungsmedium nicht entgegen.
Die Eingabe von Sicherheitskennzeichen, wie PIN oder Passwort, begründet keine vom Inhaber gesteuerte Verarbeitung im Sinne der Definition und steht daher der Einstufung als mobiles Speicher- und Verarbeitungsmedium nicht entgegen.
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