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Angaben über '''juristische Personen und Personenmehrheiten''', wie Personengesellschaften, Vereine und Gruppen werden '''nicht erfasst'''. Auch die | Angaben über '''juristische Personen und Personenmehrheiten''', wie Personengesellschaften, Vereine und Gruppen werden '''nicht erfasst'''. Auch die {{eur|Doc=31995L0046|Lang=DE|Text=Richtlinie 95/46/EG}} (EU-Datenschutzrichtlinie) verzichtet auf eine Einbeziehung. Einige Länder haben juristische Personen und/ oder Handelsgesellschaften in den Schutzbereich einbezogen. Dies erscheint aus europarechtlicher Sicht problematisch, weil das die Datenschutzrechte der mitbetroffenen natürlichen Person vermindern und weil die Harmonisierung des Binnenmarktes gestört werden kann. | ||