3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 1 Teil 1: Unterschied zwischen den Versionen
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In | In {{bdsgl|3}} sind [http://de.wikipedia.org/wiki/Legaldefinition Legaldefinitionen] zu den wichtigsten gesetzlichen Begriffen zusammengestellt. Weitere Legaldefinitionen finden sich an anderen Stellen des Gesetzes. Für andere nicht weniger bedeutende und klärungsbedürftige Begriffe fehlen Legaldefinitionen, z.B. für: schutzwürdige Interessen, Merkmal, Art der Daten. Zu beachten ist, dass das [[BDSG]] eine Reihe von Begriffen '''anders definiert, als sie in der Umgangssprache oder in der IT-Fachsprache verwendet''' werden. So werden beispielsweise die Begriffe „[[Verarbeiten]]“, „Datenverarbeitung“, „[[Speichern]]“ und die weiteren Verarbeitungsphasen in Absatz 4 nicht im Sinne der Technik der [[Automatisierte Verarbeitung|automatisierten Datenverarbeitung]], sondern ''„ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren“'', d.h. medienneutral, definiert. | ||
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