3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 2 Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen

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==Absatz 2 Text==
<blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;">
(2) Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte  
(2) Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte  
Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann.  
Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann.  
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==Automatisierter Datenumgang und nicht-automatisierte Datei==  
==Automatisierter Datenumgang und nicht-automatisierte Datei==  
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==[[:Kategorie:Online-Kommentare|Online-Kommentare]]==  
 
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[[§2 BDSG Kommentar]] | [[§3a BDSG Kommentar]]
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[[Bundesdatenschutzgesetz]]
[[Kategorie:§3 BDSG Kommentare]]
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