3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Beispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen]]
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==Beispiele zu Speichern (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1) ==
==Beispiele zu Speichern (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1) ==


* Schreiben per Tastatur oder Hand
* Schreiben per Tastatur oder Hand
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* Aufbewahren liegt vor, wenn Daten in bereits erfasster oder aufgenommener Form entgegen genommen werden (etwa durch Übernahme einer CD/DVD, eines Speichersticks, einer Kartei oder von Papieren mit Text oder Bildern)
* Aufbewahren liegt vor, wenn Daten in bereits erfasster oder aufgenommener Form entgegen genommen werden (etwa durch Übernahme einer CD/DVD, eines Speichersticks, einer Kartei oder von Papieren mit Text oder Bildern)
* Leerlassen eines Datenfeldes, wenn dies Fehlanzeige für das betreffende Merkmal bedeutet  
* Leerlassen eines Datenfeldes, wenn dies Fehlanzeige für das betreffende Merkmal bedeutet  


'''Kein Speichern'''
'''Kein Speichern'''
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* Zwischenspeicherungen im Ablauf eines automatisierten Verarbeitungsverfahrens, wenn Löschung im direkten zeitlichen Zusammenhang gesichert ist (etwa: im Internetknoten)
* Zwischenspeicherungen im Ablauf eines automatisierten Verarbeitungsverfahrens, wenn Löschung im direkten zeitlichen Zusammenhang gesichert ist (etwa: im Internetknoten)
* Ermitteln oder Erheben von Informationen
* Ermitteln oder Erheben von Informationen


==Beispiele zu Verändern (Abs. 3 Satz 2 Nr. 2) ==
==Beispiele zu Verändern (Abs. 3 Satz 2 Nr. 2) ==


* Kontextänderung durch Zusammenführen wenn Gesamtinformation mehr ist als die Summe der Teile
* Kontextänderung durch Zusammenführen wenn Gesamtinformation mehr ist als die Summe der Teile
* Änderung der Dateiüberschrift oder Datenfeldbezeichnung oder  beschreibung („Mitglieder des X-Vereins“ statt „des Y-Vereins“; „Höhe der Zuwendung“ statt „Höhe des Darlehens“). * * Wechsel der Interpretationsregeln (Note „3“ bedeutet „durchschnittlich“ statt „überdurchschnittlich“)
* Änderung der Dateiüberschrift oder Datenfeldbezeichnung oder  beschreibung („Mitglieder des X-Vereins“ statt „des Y-Vereins“; „Höhe der Zuwendung“ statt „Höhe des Darlehens“). * * Wechsel der Interpretationsregeln (Note „3“ bedeutet „durchschnittlich“ statt „überdurchschnittlich“)


'''Kein Verändern'''
'''Kein Verändern'''
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* Nur formelle, äußerliche Umgestaltung
* Nur formelle, äußerliche Umgestaltung
* Umstellung der Reihenfolge
* Umstellung der Reihenfolge


==Beispiele zu Übermitteln (Abs. 3 Satz 2 Nr. 3) ==
==Beispiele zu Übermitteln (Abs. 3 Satz 2 Nr. 3) ==
* mündliche, auch fernmündliche Mitteilung (auch an ein automatisches Aufzeichnungsgerät),  
* mündliche, auch fernmündliche Mitteilung (auch an ein automatisches Aufzeichnungsgerät),  
* drahtgebundene oder drahtlose Datenübertragung mit Aufzeichnung oder Kenntnisnahme durch den Empfänger,  
* drahtgebundene oder drahtlose Datenübertragung mit Aufzeichnung oder Kenntnisnahme durch den Empfänger,  
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* Körpersprachliche Äußerung (Kopfnicken, „beredtes Schweigen“, „vielsagender Blick“)  
* Körpersprachliche Äußerung (Kopfnicken, „beredtes Schweigen“, „vielsagender Blick“)  
* Abruf auf Monitor
* Abruf auf Monitor


'''Kein Übermitteln'''
'''Kein Übermitteln'''
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* Besitzwechsel infolge versehentlichen Liegenlassens  
* Besitzwechsel infolge versehentlichen Liegenlassens  
* Rückgabe an Berechtigten (z.B. nach Entwendung, Verlieren, Fehlzustellung)
* Rückgabe an Berechtigten (z.B. nach Entwendung, Verlieren, Fehlzustellung)


==Beispiele zu Sperren (Abs. 3 Satz 2 Nr. 4) ==
==Beispiele zu Sperren (Abs. 3 Satz 2 Nr. 4) ==


* Festlegung entsprechender Zugriffsschranken
* Festlegung entsprechender Zugriffsschranken


'''Kein Sperren'''
'''Kein Sperren'''


* Stempelaufdruck oder Dateihinweis„Gesperrt“ wenn Zugang/Zugriff unverändert möglich
* Stempelaufdruck oder Dateihinweis„Gesperrt“ wenn Zugang/Zugriff unverändert möglich


==Beispiele zu Löschen (Abs. 3 Satz 2 Nr. 5) ==
==Beispiele zu Löschen (Abs. 3 Satz 2 Nr. 5) ==


* Überschreiben der Daten auf Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) derart dass sie (auch mittels Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen) nicht rekonstruiert werden können.  
* Überschreiben der Daten auf Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) derart dass sie (auch mittels Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen) nicht rekonstruiert werden können.  


* Zerstörung des Datenträgers (mechanische, chemische oder thermische Zerstörungsmaßnahmen) mit der Folge der Unlesbarkeit (wie Schreddern oder Verbrennen von Formularen, Zertrümmern oder sonstiges Beschädigen des Datenträgers, Zerkratzen der magnetisierbar beschichteten Oberfläche von Platten- oder Trommelspeichern, Verbrennen oder chemisches Zerstören von Ton- und Videobändern, magnetische Durchflutung des Datenträgers mittels Degausser).  
* Zerstörung des Datenträgers (mechanische, chemische oder thermische Zerstörungsmaßnahmen) mit der Folge der Unlesbarkeit (wie Schreddern oder Verbrennen von Formularen, Zertrümmern oder sonstiges Beschädigen des Datenträgers, Zerkratzen der magnetisierbar beschichteten Oberfläche von Platten- oder Trommelspeichern, Verbrennen oder chemisches Zerstören von Ton- und Videobändern, magnetische Durchflutung des Datenträgers mittels Degausser).  


'''Kein Löschen'''
'''Kein Löschen'''
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'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 4 Teil 1]]<br/>
 
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'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 5]]<br/>
'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 4 Teil 3]]<br/>
'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 4 Teil 4]]<br/>
'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 4 Teil 5]]<br/>
'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 4 Teil 6]]<br/>
'''&rarr;''' [[§3 BDSG Kommentar Absatz 4 Teil 6]]<br/>


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