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* wenn lediglich Schlüsse aus dem Verhalten einer Person gezogen werden können (nervöse Motorik, auffällige Sprechweise) | * wenn lediglich Schlüsse aus dem Verhalten einer Person gezogen werden können (nervöse Motorik, auffällige Sprechweise) | ||
* Besitzwechsel infolge versehentlichen Liegenlassens | * Besitzwechsel infolge versehentlichen Liegenlassens | ||
* Rückgabe an Berechtigten (z.B. nach Entwendung, Verlieren, Fehlzustellung) | * Rückgabe an Berechtigten (z.B. nach Entwendung, Verlieren, Fehlzustellung) | ||
==Beispiele zu Sperren (Abs. 3 Satz 2 Nr. 4) == | ==Beispiele zu Sperren (Abs. 3 Satz 2 Nr. 4) == |