3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen
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K (→Absatz 4 Satz 2 Nr. 1: Überschrift gesetzt) |
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==Speichern== | |||
Die Legaldefinition des ''„Speicherns“'' enthält vier Komponenten: | Die Legaldefinition des ''„Speicherns“'' enthält vier Komponenten: | ||
* die Tätigkeit besteht im Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren; | * die Tätigkeit besteht im Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren; | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
* der Zweck besteht in der weiteren Verarbeitung oder Nutzung. | * der Zweck besteht in der weiteren Verarbeitung oder Nutzung. | ||
Auf die Art des Speicherverfahrens kommt es nicht an. | Auf die Art des Speicherverfahrens kommt es nicht an. | ||
==Erfassen, Aufnehmen, Aufbewahren== | ==Erfassen, Aufnehmen, Aufbewahren== |