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Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen]] | Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen]] | ||
==Absatz 4 Satz 2 Nr. | ==Absatz 4 Satz 2 Nr. 3== | ||
<blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;"> | <blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;"> | ||
(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:<br/> | (4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:<br/> | ||
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</blockquote> | </blockquote> | ||
==Übermitteln | ==Übermitteln== | ||
Die Legaldefinition des „Übermittelns“ enthält drei Komponenten: | Die Legaldefinition des „Übermittelns“ enthält drei Komponenten: | ||
* Die Tätigkeit besteht im Bekanntgeben in der Form des Weitergebens (Nr. | * Die Tätigkeit besteht im Bekanntgeben in der Form des Weitergebens (Nr. 3a) oder der | ||
* Einsicht bzw. des Abrufs (Nr. 3 b). | |||
* Beteiligt sind als bekannt gebende Instanz die [[verantwortliche Stelle]] (definiert in Abs. 7) und als Adressat ein [[Dritte]]r (definiert in Abs. 8 Satz 2). | * Beteiligt sind als bekannt gebende Instanz die [[verantwortliche Stelle]] (definiert in Abs. 7) und als Adressat ein [[Dritte]]r (definiert in Abs. 8 Satz 2). | ||
* Objekt sind gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene Daten. | * Objekt sind gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene Daten. |