3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 6: Unterschied zwischen den Versionen

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Gleiches gilt für die nur teilweise Löschung eines Datensatzes auf einem Datenträger, wenn in den restlichen Bestandteilen die Informationen, auch durch Verknüpfungen, erhalten bleiben. Beim Überschreiben (nicht-)magnetischer oder optischer Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) sind die Überschreibmuster und Überschreibzyklen so zu gestalten, dass die Informationen auch über Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen nicht rekonstruiert werden können.
Gleiches gilt für die nur teilweise Löschung eines Datensatzes auf einem Datenträger, wenn in den restlichen Bestandteilen die Informationen, auch durch Verknüpfungen, erhalten bleiben. Beim Überschreiben (nicht-)magnetischer oder optischer Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) sind die Überschreibmuster und Überschreibzyklen so zu gestalten, dass die Informationen auch über Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen nicht rekonstruiert werden können.
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- b) Daten werden durch physikalische Maßnahmen wie die '''Zerstörung des Datenträgers''' beseitigt. Darunter fallen mechanische, chemische oder thermische Zerstörungsmaßnahmen mit der Folge der Unlesbarkeit(wie Schreddern oder Verbrennen von  Formularen, Zertrümmern oder sonstiges Beschädigen des Datenträgers, Zerkratzen der magnetisierbar beschichteten Oberfläche von Platten- oder Trommelspeichern, Verbrennen oder chemisches Zerstören von Ton- und Videobändern, magnetische Durchflutung des Datenträgers mittels Degausser). <br>
- b) Daten werden durch physikalische Maßnahmen wie die '''Zerstörung des Datenträgers''' beseitigt. Darunter fallen mechanische, chemische oder thermische Zerstörungsmaßnahmen mit der Folge der Unlesbarkeit (wie Schreddern oder Verbrennen von  Formularen, Zertrümmern oder sonstiges Beschädigen des Datenträgers, Zerkratzen der magnetisierbar beschichteten Oberfläche von Platten- oder Trommelspeichern, Verbrennen oder chemisches Zerstören von Ton- und Videobändern, magnetische Durchflutung des Datenträgers mittels Degausser). <br>
- c) Ergibt sich eine zu löschende oder nicht zu löschende Information aus der Verknüpfung zweier (oder mehrerer) Daten-Teilmengen, jedoch nicht aus den unverknüpften Teilmengen, so kann die Löschung auch durch die irreversible '''Löschung der Verknüpfung''' erfolgen. <br>
- c) Ergibt sich eine zu löschende oder nicht zu löschende Information aus der Verknüpfung zweier (oder mehrerer) Daten-Teilmengen, jedoch nicht aus den unverknüpften Teilmengen, so kann die Löschung auch durch die irreversible '''Löschung der Verknüpfung''' erfolgen. <br>
- d) Daten sind ferner dann gelöscht, wenn die sie darstellenden Zeichen zwar noch physisch vorhanden, aber '''nicht''' mehr '''interpretierbar''', d.h. im Sinne bestimmter bedeutungshaltiger Aussagen deutbar oder erfassbar, sind. Dies kann der Fall sein, wenn Angaben zur Codierung, zur Speicherorganisation oder Entschlüsselung vernichtet werden und nicht oder nur mit absolut unverhältnismäßigem Aufwand rekonstruiert werden können.  <br>
- d) Daten sind ferner dann gelöscht, wenn die sie darstellenden Zeichen zwar noch physisch vorhanden, aber '''nicht''' mehr '''interpretierbar''', d.h. im Sinne bestimmter bedeutungshaltiger Aussagen deutbar oder erfassbar, sind. Dies kann der Fall sein, wenn Angaben zur Codierung, zur Speicherorganisation oder Entschlüsselung vernichtet werden und nicht oder nur mit absolut unverhältnismäßigem Aufwand rekonstruiert werden können.  <br>
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