3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 5: Unterschied zwischen den Versionen

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Kein Nutzen personenbezogener Daten liegt vor, wenn der Datenträger verwendet wird, ohne dass die auf ihn gespeicherten personenbezogenen Informationen zur Wirkung kommen oder zur Kenntnis gelangen (z.B. Transport in verschlüsselter Form oder verschlossenem Behältnis - vgl. dazu die entsprechende Verpflichtung nach Nr. 4 der [[Anlage zu §9]] - , maschinelles Umspeichern unter [[Löschen|Löschung]] des Altbestandes).
Kein Nutzen personenbezogener Daten liegt vor, wenn der Datenträger verwendet wird, ohne dass die auf ihn gespeicherten personenbezogenen Informationen zur Wirkung kommen oder zur Kenntnis gelangen (z.B. Transport in verschlüsselter Form oder verschlossenem Behältnis - vgl. dazu die entsprechende Verpflichtung nach Nr. 4 der [[9 Satz1 Anlage|Anlage zu §9]] - , maschinelles Umspeichern unter [[Löschen|Löschung]] des Altbestandes).




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