3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 5: Unterschied zwischen den Versionen

K
Korrektur Satzzeichen
K (Korrektur komm_abstext)
K (Korrektur Satzzeichen)
Zeile 10: Zeile 10:




Eine Nutzung ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein konkreter Vorgang im Ergebnis eine [[Verarbeiten|Verarbeitung]] i.S.d. Abs. 4 darstellt. Eine Nutzung wird dagegen nicht ausgeschlossen, wenn eine Aktivität einer Verarbeitungsform sehr nahe kommt Eine Bekanntgabe, die keine Übermittlung ist, etwa weil der Adressat kein [[Dritte]]r ist, ist Nutzung. Auch die Information des Betroffenen ist Nutzung; sie ist freilich datenschutzrechtlich stets zulässig.  
Eine Nutzung ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein konkreter Vorgang im Ergebnis eine [[Verarbeiten|Verarbeitung]] i.S.d. Abs. 4 darstellt. Eine Nutzung wird dagegen nicht ausgeschlossen, wenn eine Aktivität einer Verarbeitungsform sehr nahe kommt. Eine Bekanntgabe, die keine Übermittlung ist, etwa weil der Adressat kein [[Dritte]]r ist, ist Nutzung. Auch die Information des Betroffenen ist Nutzung; sie ist freilich datenschutzrechtlich stets zulässig.  




2.817

Bearbeitungen