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Eine Nutzung ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein konkreter Vorgang im Ergebnis eine [[Verarbeiten|Verarbeitung]] i.S.d. Abs. 4 darstellt. Eine Nutzung wird dagegen nicht ausgeschlossen, wenn eine Aktivität einer Verarbeitungsform sehr nahe kommt Eine Bekanntgabe, die keine Übermittlung ist, etwa weil der Adressat kein [[Dritte]]r ist, ist Nutzung. Auch die Information des Betroffenen ist Nutzung; sie ist freilich datenschutzrechtlich stets zulässig. | Eine Nutzung ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein konkreter Vorgang im Ergebnis eine [[Verarbeiten|Verarbeitung]] i.S.d. Abs. 4 darstellt. Eine Nutzung wird dagegen nicht ausgeschlossen, wenn eine Aktivität einer Verarbeitungsform sehr nahe kommt. Eine Bekanntgabe, die keine Übermittlung ist, etwa weil der Adressat kein [[Dritte]]r ist, ist Nutzung. Auch die Information des Betroffenen ist Nutzung; sie ist freilich datenschutzrechtlich stets zulässig. | ||