3a BDSG a.F. Kommentar Teil 1: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Vorschrift trägt der Entwicklung der Technik Rechnung, indem sie technikneutrale Vorgaben macht, die flexibel und praxistauglich konkretisiert werden können. Hinsichtlich des „wie“ der Zielerreichung besteht ein Auswahlermessen und damit ein Umsetzungsspielraum. | Die Vorschrift trägt der Entwicklung der Technik Rechnung, indem sie technikneutrale Vorgaben macht, die flexibel und praxistauglich konkretisiert werden können. Hinsichtlich des „wie“ der Zielerreichung besteht ein Auswahlermessen und damit ein Umsetzungsspielraum. | ||
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