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==Bundesdatenschutzgesetz==
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===Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften===
===Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften===</noinclude>


====§&nbsp;48&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bericht der Bundesregierung====
====§&nbsp;48<font style="padding-right:10px;">&nbsp;</font>Bericht der Bundesregierung====


Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag
Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag
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Sofern sich aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen empfehlen, soll der Bericht einen Vorschlag enthalten.
Sofern sich aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen empfehlen, soll der Bericht einen Vorschlag enthalten.


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