4c BDSG a.F. Kommentar Absatz 1: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Teclador verschob die Seite 4c BDSG Kommentar Absatz 1 nach 4c BDSG a.F. Kommentar Absatz 1: Anpassung alte Fassung
(Vorlage BfDI-Content eingefügt)
K (Teclador verschob die Seite 4c BDSG Kommentar Absatz 1 nach 4c BDSG a.F. Kommentar Absatz 1: Anpassung alte Fassung)
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=4c}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=4c}}
{{komm_abstext||A=1|T=(1) Im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften fallen, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere als die in {{bdsg|4b|1}} genannten Stellen, auch wenn bei ihnen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, zulässig, sofern
{{komm_abstext||A=1|T=(1) Im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften fallen, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere als die in {{bdsg|4b|1}} genannten Stellen, auch wenn bei ihnen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, zulässig, sofern
# der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat,
# der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat,
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü