4d BDSG a.F. Kommentar Absatz 1-4: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Teclador verschob die Seite 4d BDSG Kommentar Absatz 1-4 nach 4d BDSG a.F. Kommentar Absatz 1-4: Anpassung alte Fassung
K (Genderkorrektur)
K (Teclador verschob die Seite 4d BDSG Kommentar Absatz 1-4 nach 4d BDSG a.F. Kommentar Absatz 1-4: Anpassung alte Fassung)
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=4d}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=4d}}
{{komm_abstext|4d|1 bis 4|T=
{{komm_abstext|4d|1 bis 4|T=
(1) Verfahren automatisierter Verarbeitungen sind vor ihrer Inbetriebnahme von nicht-öffentlichen verantwortlichen Stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde und von öffentlichen verantwortlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Maßgabe von § 4e zu melden.  
(1) Verfahren automatisierter Verarbeitungen sind vor ihrer Inbetriebnahme von nicht-öffentlichen verantwortlichen Stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde und von öffentlichen verantwortlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Maßgabe von § 4e zu melden.  
<br/><br/>
<br/><br/>
(2) Die Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat.
(2) Die Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat.
Zeile 108: Zeile 108:
&#8592;&#160;[[4c_BDSG_Kommentar|§&#160;4c BDSG Kommentare]]&#160;&#160;&#160;[[4e_BDSG_Kommentar|§&#160;4e  BDSG Kommentar]]&#160;&#8594;
&#8592;&#160;[[4c_BDSG_Kommentar|§&#160;4c BDSG Kommentare]]&#160;&#160;&#160;[[4e_BDSG_Kommentar|§&#160;4e  BDSG Kommentar]]&#160;&#8594;
{{komm_footer|4d}}
{{komm_footer|4d}}
{{BfDI-Content}}
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü