4e BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bundesdatenschutzgesetz - Erster Abschnitt==
==Bundesdatenschutzgesetz==
===Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===


====§ 4e   Inhalt der Meldepflicht====
====§ 4e   Inhalt der Meldepflicht====
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# Regelfristen für die Löschung der Daten,
# Regelfristen für die Löschung der Daten,
# eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten,
# eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten,
# eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach [[§9 BDSG|§ 9]] zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.
# eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach {{bdsgl|9}}  zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.


[[§4d BDSG|§ 4d Abs. 1]] und 4 gilt für die Änderung der nach Satz 1 mitgeteilten Angaben sowie für den Zeitpunkt der Aufnahme und der Beendigung der meldepflichtigen Tätigkeit entsprechend.
{{bdsgl|4d|1}} und 4 gilt für die Änderung der nach Satz 1 mitgeteilten Angaben sowie für den Zeitpunkt der Aufnahme und der Beendigung der meldepflichtigen Tätigkeit entsprechend.


 
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[[BDSG]] | [[§4d BDSG]] | [[§4f BDSG]]


==Weitere Informationen==
==Weitere Informationen==
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