4g BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bundesdatenschutzgesetz==
{{DISPLAYTITLE:Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung}}<noinclude>
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===</noinclude>


====§&nbsp;4g&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz====
====§&nbsp;4g<font style="padding-right:10px;">&nbsp;</font>Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz====


(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Zu diesem Zweck kann sich der Beauftragte für den Datenschutz in Zweifelsfällen an die für die Datenschutzkontrolle bei der verantwortlichen Stelle zuständige Behörde wenden. Er kann die Beratung nach {{bdsgl|38|1|2}} in Anspruch nehmen. Er hat insbesondere  
(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Zu diesem Zweck kann sich der Beauftragte für den Datenschutz in Zweifelsfällen an die für die Datenschutzkontrolle bei der verantwortlichen Stelle zuständige Behörde wenden. Er kann die Beratung nach {{bdsgl|38|1|2}} in Anspruch nehmen. Er hat insbesondere  
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(3) Auf die in {{bdsgl|6|2|4}} genannten Behörden findet Absatz 2 Satz 2 keine Anwendung. Absatz 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der behördliche Beauftragte für den Datenschutz das Benehmen mit dem Behördenleiter herstellt; bei Unstimmigkeiten zwischen dem behördlichen Beauftragten für den Datenschutz und dem Behördenleiter entscheidet die oberste Bundesbehörde.
(3) Auf die in {{bdsgl|6|2|4}} genannten Behörden findet Absatz 2 Satz 2 keine Anwendung. Absatz 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der behördliche Beauftragte für den Datenschutz das Benehmen mit dem Behördenleiter herstellt; bei Unstimmigkeiten zwischen dem behördlichen Beauftragten für den Datenschutz und dem Behördenleiter entscheidet die oberste Bundesbehörde.


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==Weitere Informationen==
==Weitere Informationen==
[[Datenschutzbeauftragter]]
[[Datenschutzbeauftragter]]
[[Kategorie:BDSG|§ 04]]
 
[[Kategorie:BDSG a.F.|§ 04]]</noinclude>
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