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Liegt kein öffentlich zugänglicher Raum vor, so ist {{bdsg|6b}} nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar.  
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Nach {{bdsg|1|2||3}} gilt das [[BDSG]] bei nicht-öffentlichen Stellen grundsätzlich nur für eine dateibezogene oder [[automatisierte ]] Verarbeitung. Im Rahmen von {{bdsg|6b}} besteht diese Einschränkung nicht. Die Regelung enthält, was die organisatorisch-technische Form der Verarbeitung betrifft, eine eigenständige, gezielt weiter gefasste Bestimmung ihres Anwendungsbereichs.
Nach {{bdsg|1|2||3}} gilt das [[BDSG]] bei nicht-öffentlichen Stellen grundsätzlich nur für eine dateibezogene oder [[automatisierte Verarbeitung]]. Im Rahmen von {{bdsg|6b}} besteht diese Einschränkung nicht. Die Regelung enthält, was die organisatorisch-technische Form der Verarbeitung betrifft, eine eigenständige, gezielt weiter gefasste Bestimmung ihres Anwendungsbereichs.


===Persönliche oder familiäre Tätigkeiten===
===Persönliche oder familiäre Tätigkeiten===
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