6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 3: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Absatz 3 nach 6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 3: Anpassung alte Fassung
K (Prüfung Bearbeitungsmöglichkeit)
K (Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Absatz 3 nach 6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 3: Anpassung alte Fassung)
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=6b}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=6b}}
{{komm_abstext|A=3|T=
{{komm_abstext|A=3|T=
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
Zeile 28: Zeile 28:
{{komm_nav|P=6b|A=3}}
{{komm_nav|P=6b|A=3}}
{{komm_footer|P=6b}}
{{komm_footer|P=6b}}
{{BfDI-Content}}
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü