6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 5: Unterschied zwischen den Versionen

K
Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Absatz 5 nach 6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 5: Anpassung alte Fassung
(Vorlage BfDI-Content eingefügt)
K (Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Absatz 5 nach 6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 5: Anpassung alte Fassung)
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=6b}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=6b}}
{{komm_abstext|A=5|T=
{{komm_abstext|A=5|T=
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
2.817

Bearbeitungen