2.817
Bearbeitungen
(DISPLAYTITLE gesetzt) |
K (Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Absatz 5 nach 6b BDSG a.F. Kommentar Absatz 5: Anpassung alte Fassung) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DISPLAYTITLE:Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=6b}} | {{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=6b}} | ||
{{komm_abstext|A=5|T= | {{komm_abstext|A=5|T= | ||
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. | (5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. |