6b BDSG a.F. Kommentar Beispiele: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Beispiele nach 6b BDSG a.F. Kommentar Beispiele: Anpassung alte Fassung
(DISPLAYTITLE gesetzt)
K (Teclador verschob die Seite 6b BDSG Kommentar Beispiele nach 6b BDSG a.F. Kommentar Beispiele: Anpassung alte Fassung)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{DISPLAYTITLE:Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=6b}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=6b}}
{{komm_abstext|P=6b|T=
{{komm_abstext|P=6b|T=
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü