9 Satz1 Anlage: Unterschied zwischen den Versionen

Titel "alte Fassung"
(Vorlage BfDI-Content eingefügt)
(Titel "alte Fassung")
 
Zeile 1: Zeile 1:
==Bundesdatenschutzgesetz - Anlage (zu {{bdsgl|9||1}})==
==Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung - Anlage (zu {{bdsgl|9||1}})==


Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind,
Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind,
Zeile 14: Zeile 14:


<noinclude>{{bdsg_nav}}
<noinclude>{{bdsg_nav}}
[[Kategorie:BDSG|A]]</noinclude>
[[Kategorie:BDSG a.F.|A]]</noinclude>
{{BfDI-Content}}
{{BfDI-Content}}
2.817

Bearbeitungen