9 Satz1 Anlage: Unterschied zwischen den Versionen

K
Formatierung
K (Prüfung Bearbeitungsmöglichkeit)
K (Formatierung)
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Eine Maßnahme nach Satz 2 Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren.
Eine Maßnahme nach Satz 2 Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren.


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