Artikel-29-Datenschutzgruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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Miglieder der Gruppe sind ein Vertreter der Kontrollstelle(n) des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, ein Vertreter der Behörde(n), die für die EU-Institutionen und -Organe geschaffen wird und ein Vertreter der Europäischen Kommission.  
Miglieder der Gruppe sind ein Vertreter der Kontrollstelle(n) des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, ein Vertreter der Behörde(n), die für die EU-Institutionen und -Organe geschaffen wird und ein Vertreter der Europäischen Kommission.  
Die Bundesrepublik wird durch den [https://www.bfdi.bund.de/ Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit] Peter Schaar vertreten.
Die Bundesrepublik wurde durch den im Dezember 2013 aus dem Amt geschiedenen [https://www.bfdi.bund.de/ Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit] Peter Schaar vertreten.




Die zu prüfenden Fragen werden entweder durch den Vorsitzenden, Vertreter der Kontrollstellen oder die EU-Kommission eingebracht. Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Vertreter der Kontrollstellen.
Die zu prüfenden Fragen werden entweder durch den Vorsitzenden, Vertreter der Kontrollstellen oder die EU-Kommission eingebracht. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Vertreter der Kontrollstellen.




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Die Aufgaben nach Artikel 15 Richtlinie 2002/58/EG beziehen sich auf die Anwendung einzelner Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG und umfassen den Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten und der berechtigten Interessen im Bereich der elektronischen Kommunikation.
Die Aufgaben nach Artikel 15 Richtlinie 2002/58/EG beziehen sich auf die Anwendung einzelner Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG und umfassen den Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten und der berechtigten Interessen im Bereich der elektronischen Kommunikation.
'''Mit Geltung der [[Datenschutz-Grundverordnung]] wurde die Artikel-29-Datenschutzgruppe durch den [[EDSA|Europäischen Datenschutzausschuss]] abgelöst.'''
[[Kategorie:Datenschützer]]<noinclude>
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