Artikel-29-Datenschutzgruppe: Unterschied zwischen den Versionen
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(Korrektur der persönlichen Zuordnung des Amtes BfDI) |
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Die zu prüfenden Fragen werden entweder durch den Vorsitzenden, Vertreter der Kontrollstellen oder die EU-Kommission eingebracht. Die | Die zu prüfenden Fragen werden entweder durch den Vorsitzenden, Vertreter der Kontrollstellen oder die EU-Kommission eingebracht. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Vertreter der Kontrollstellen. | ||