Auftragsdatenverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. September 2010, 21:01 Uhr

Auftragsdatenverarbeitung, im Sinne des BDSG, ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag der verantwortlichen Stelle.

§11 BDSG beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind.

Pflichten zur Vertragsgestaltung nach §11 BDSG

Beispiele zur Auftragsdatenverarbeitung

Abgrenzung zur Funktionsübertragung

Bußgelder

Musterverträge

  1. Muster der GDD
  2. Muster von say-ho.com
  3. Muster der Datenschutzaufsichtsbehörde für Hessen