Auftragsdatenverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Bußgelder== | == Bußgelder == | ||
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem Bußgeld bis 50.000,-€ bestraft werden. | Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem [[Bußgeld]] bis 50.000,-€ bestraft werden. | ||
==Best Practice== | ==Best Practice== |