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Das Auskunftsrecht im [[BDSG]] ist regelt in {{bdsgl|34}} für die [[nicht-öffentliche Stellen|nicht-öffentlichen Stellen]] und in {{bdsgl|19}} für die [[öffentliche Stellen|öffentlichen Stellen]]. | Das Auskunftsrecht im [[BDSG]] ist regelt in {{bdsgl|34}} für die [[nicht-öffentliche Stellen|nicht-öffentlichen Stellen]] und in {{bdsgl|19}} für die [[öffentliche Stellen|öffentlichen Stellen]]. | ||
Für die öffentlichen Stellen der Bundesländer ist das Auskunftsrecht in den entsprechenden [[LfD|Landesdatenschutzgesetzen]] beschrieben. | Für die öffentlichen Stellen der Bundesländer ist das Auskunftsrecht in den entsprechenden [[LfD|Landesdatenschutzgesetzen]] beschrieben. | ||
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Es ist sinnvoll die Auskünfte per Brief anzufordern: per Telefon, E-Mail oder Fax kann es Probleme geben, weil die Identität des Betroffenen geprüft und festgestellt werden muss. | |||
Empfehlenswert ist eine Fristsetzung für eine Antwort ("4 Wochen"), das ist nicht in allen Mustervorlagen enthalten. In Zweifelsfällen kann man den Brief auch als [http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post) Einwurf-Einschreiben] versenden. | Empfehlenswert ist eine Fristsetzung für eine Antwort ("4 Wochen"), das ist nicht in allen Mustervorlagen enthalten. In Zweifelsfällen kann man den Brief auch als [http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post) Einwurf-Einschreiben] versenden. | ||
In einzelnen Fällen kann die aufgeforderte Stelle auch Unterlagen zur Identitätsüberprüfung fordern, wie etwa Ausweisdaten. Siehe hierzu Erläuterungen | In einzelnen Fällen kann die aufgeforderte Stelle auch Unterlagen zur Identitätsüberprüfung fordern, wie etwa Ausweisdaten. Siehe hierzu die Erläuterungen zur [[Personalausweiskopie]] und die Hinweise der BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html Beifügung einer Personalausweiskopie bei Auskunftsersuchen]. | ||
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: Diese Vorlagensammlungen decken einen wesentlich größeren Umfang ab und bei der Suche nach weiteren Informationen hilft folgender Link zum gemeinsamen Service der Datenschutzinstitutionen: | : Diese Vorlagensammlungen decken einen wesentlich größeren Umfang ab und bei der Suche nach weiteren Informationen hilft folgender Link zum gemeinsamen Service der Datenschutzinstitutionen: | ||
* [http://www.datenschutz.de/info-material/broschur/?themeid=535 Publikationen Virtuelles Datenschutzbüro] | * [http://www.datenschutz.de/info-material/broschur/?themeid=535 Publikationen Virtuelles Datenschutzbüro] | ||
* [ | * [https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Musterschreiben/Musterschreiben-node.html Mustervorlagen an Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA, Bürgel etc.) BfDI] | ||
: Vordrucke für Auskunftsersuchen an die wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland | : Vordrucke für Auskunftsersuchen an die wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland | ||
==Öffentliche Stellen== | ==Öffentliche Stellen== | ||
Eine analoge Anfrage an öffentliche Stellen auf Bundesebene formuliert man wie oben, verwendet jedoch den {{bdsg|19}}. | Eine analoge Anfrage an öffentliche Stellen auf Bundesebene formuliert man wie oben, verwendet jedoch den {{bdsg|19}}. | ||
Ein Beispiel auf Landesebene für Bayern zur Auskunft nach Art. 10 BayDSG über gespeicherte personenbezogene Daten (TU München) findet man als pdf im | Ein Beispiel auf Landesebene für Bayern zur Auskunft nach Art. 10 BayDSG über gespeicherte personenbezogene Daten (TU München) findet man als pdf im [http://www.datenschutz.tum.de/index.php?id=19 Link] | ||
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