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Das Auskunftsrecht im [[BDSG]] regelt in {{bdsgl|34}} für die [[nicht-öffentliche Stellen|nicht-öffentlichen Stellen]] und in {{bdsgl|19}} für die [[öffentliche Stellen|öffentlichen Stellen]]. | Das Auskunftsrecht im [[BDSG]] ist regelt in {{bdsgl|34}} für die [[nicht-öffentliche Stellen|nicht-öffentlichen Stellen]] und in {{bdsgl|19}} für die [[öffentliche Stellen|öffentlichen Stellen]]. | ||
Für die öffentlichen Stellen der Bundesländer ist das Auskunftsrecht in den entsprechenden [[LfD|Landesdatenschutzgesetzen]] | Für die öffentlichen Stellen der Bundesländer ist das Auskunftsrecht in den entsprechenden [[LfD|Landesdatenschutzgesetzen]] beschrieben. | ||
In einigen wenigen Fällen gibt es dazu jeweils Einschränkungen. | In einigen wenigen Fällen gibt es dazu jeweils Einschränkungen. | ||
Sinnvoll ist es, die Auskünfte per Brief anzufordern | Sinnvoll ist es, die Auskünfte per Brief anzufordern: per Telefon, E-Mail oder Fax kann es Probleme geben, weil die Identität des Betroffenen geprüft und festgestellt werden muss. | ||
Empfehlenswert ist eine Fristsetzung für eine Antwort ("4 Wochen"), das ist nicht in allen Mustervorlagen enthalten. In Zweifelsfällen kann man den Brief auch als [http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post) Einwurf-Einschreiben] versenden. | |||
In einzelnen Fällen kann die aufgeforderte Stelle auch Unterlagen zur Identitätsüberprüfung fordern, wie etwa Ausweisdaten. Siehe hierzu Erläuterungen des BfDI: [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=940864 Beifügung einer Personalausweiskopie bei Auskunftsersuchen]. | In einzelnen Fällen kann die aufgeforderte Stelle auch Unterlagen zur Identitätsüberprüfung fordern, wie etwa Ausweisdaten. Siehe hierzu Erläuterungen des BfDI: [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=940864 Beifügung einer Personalausweiskopie bei Auskunftsersuchen]. | ||
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Eine analoge Anfrage an öffentliche Stellen auf Bundesebene formuliert man wie oben, verwendet jedoch den {{bdsg|19}}. | Eine analoge Anfrage an öffentliche Stellen auf Bundesebene formuliert man wie oben, verwendet jedoch den {{bdsg|19}}. | ||
Ein Beispiel auf Landesebene für Bayern zur Auskunft nach Art. 10 BayDSG über gespeicherte personenbezogene Daten (TU München) findet man | Ein Beispiel auf Landesebene für Bayern zur Auskunft nach Art. 10 BayDSG über gespeicherte personenbezogene Daten (TU München) findet man als pdf im Link [http://portal.mytum.de/tum/beauftragte/datenschutzbeauftragte/index_html/datenauskunft.pdf Datenauskunft] | ||