BDSG 1990: Unterschied zwischen den Versionen

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# die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, daß sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird (Organisationskontrolle).
# die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, daß sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird (Organisationskontrolle).


 
[[Kategorie:BDSG]]
[[Kategorie:Datenschutzrecht]]
[[Kategorie:Datenschutzrecht]]
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