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Wer im Rahmen des BDSG als Beschäftigte anzusehen ist, regelt die | Wer im Rahmen des BDSG als Beschäftigte anzusehen ist, regelt die Legaldefinition des [§ 3 Abs. 11 BDSG][http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html]. | ||
Die Definition ist sehr weit, damit möglichst alle Personen, die innerhalb einer verantwortlichen Stelle mit den Daten in Berührung kommen und damit den Datenschutz der Betroffenen gefährden könnten, erfasst werden. | Die Definition ist sehr weit, damit möglichst alle Personen, die innerhalb einer verantwortlichen Stelle mit den Daten in Berührung kommen und damit den Datenschutz der Betroffenen gefährden könnten, erfasst werden. |
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